finRob
Nur die Paare, die ungleich verdienen, haben nach dieser vorgeschlagenen Änderung weniger Netto vom Brutto. Ebenfalls soll es nur für neue Ehen gelten.
Damit sind es deutlich weniger als 100% alle Paare. Bis in geschätzten 80 Jahren alle aktuellen Ehen nicht mehr bestehen, werden die Regelungen sicherlich noch einmal angepasst.
Seit Auflage wertstabil. Die beiden ersten Worte sind durchaus wichtig. 2022 natürlich nicht wertstabil, auch wenn man beachten sollte, dass der Fonds auch durch Verkauf und Auszahlung geschrumpft ist. Zumindest deute ich den Artikel so.
Ich wollte auch gar nicht auf eine Bewertung des Fonds hinaus, sondern lediglich darauf, dass man in der Überschrift verschiedene Dinge transportieren kann, die alle von den Fakten gedeckt sind.
Ich verstehe überhaupt nicht, woher Du plötzlich mit Deinem Inflationsbeispiel kommst. Das sind zwar beides Schlagzeilen, aber doch in ganz anderem Kontext. Inflation wird grundsätzlich im Vergleich zum Vorjahresmonat ausgedrückt. Bei der Berichterstattung über Fondsvolumen ergibt es aber sehr viel Sinn auch mal einen größeren Betrachtungszeitraum zu wählen.
Die Begriffe, die der HVV hier verwendet, sind tatsächlich verwirrend.
Das Ding vom Piktogramm würde ich als E-Scooter bezeichnen. Der HVV bezeichnet die ebenfalls als E-Scooter. Für Dich wohl entweder E-Scooter oder Elektrotretroller.
Als Elektroscooter (ausgeschrieben!) bezeichnet der HVV dann größere Elektromobile, in denen man sitzen kann, die gerne von mobilitätseingeschränkten Personen benutzt werden, die nicht mehr so weite Strecken laufen können, aber noch nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Das, was Du hier glaube ich als Seniorenmobil bezeichnest.
Ja, das kann ich voll verstehen.
Ich denke, da ist damals schon was schief gelaufen bei der Kommunikation. Mir war zB gar nicht bewusst, dass es eine Obergrenze für das Elterngeld gibt, ab dem keins mehr gezahlt wird.
Wäre das präsenter, würde das Elterngeld weniger wie eine „Leistung“ und mehr wie eine „Unterstützung“ anfühlen. Niemand mit nem passablen Einkommen beschwert sich ja ernsthäft darüber, dass er kein Bürgergeld bekommt.
Pedelecs und auch E-Rollstühle verfügen bereits über Sicherheitsstandards [, die die Mitnahme weniger gefährlich und damit vertretbar machen,] und sind deshalb nicht von dem Verbot betroffen. Auch nicht betroffen sind die Elektromobile (Elektroscooter), die häufig von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden. Alle diese Fahrzeugarten verfügen über die erforderlichen Sicherheitsstandards.
Guck doch mal die Beförderungsbedingungen des HVV an und berichte uns.