finRob
Idealerweise wuerden sogar mehr Menschen davon Gebrauch machen. Es ist nur deswegen so risikoreich, weil PKW- und LKW-Fahrer es nicht gewohnt sind, beim abbiegen noch schauen zu muessen ob vielleicht ein Fahrrad kommt, weil es ihnen so selten passiert.
Die Fahrradfaher, die an abbiegenden Fahrzeugen vorbeifahren, sind aber außerhalb des Rahmens der StVO. Da ist ja von „wartenden“ Fahrzeugen die Rede. Ein Fahrzeug in Bewegung wartet aber nicht. Insofern darf beim rechts abbiegen kein Fahrzeug auf meiner Spur rechts von mir ebenfalls fahren. Das soll nicht den (rechten) Schulterblick wegreden, der ist aber nicht für dieselbe Spur, sondern für parallel verlaufende Spuren (wie beispielswiese ein getrennter Radweg).
Die Begriffe, die der HVV hier verwendet, sind tatsächlich verwirrend.
Das Ding vom Piktogramm würde ich als E-Scooter bezeichnen. Der HVV bezeichnet die ebenfalls als E-Scooter. Für Dich wohl entweder E-Scooter oder Elektrotretroller.
Als Elektroscooter (ausgeschrieben!) bezeichnet der HVV dann größere Elektromobile, in denen man sitzen kann, die gerne von mobilitätseingeschränkten Personen benutzt werden, die nicht mehr so weite Strecken laufen können, aber noch nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Das, was Du hier glaube ich als Seniorenmobil bezeichnest.
Guck doch mal die Beförderungsbedingungen des HVV an und berichte uns.
Pedelecs und auch E-Rollstühle verfügen bereits über Sicherheitsstandards [, die die Mitnahme weniger gefährlich und damit vertretbar machen,] und sind deshalb nicht von dem Verbot betroffen. Auch nicht betroffen sind die Elektromobile (Elektroscooter), die häufig von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden. Alle diese Fahrzeugarten verfügen über die erforderlichen Sicherheitsstandards.