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Eine Regierung an ihre eigene Pflichten erinnern und zum Handeln aufrufen ist etwas sehr demokratisches. Wer das als “kriminell” einstuft hat was nicht verstanden, will seinen Pflichten nicht nachkommen oder befürchtet wegen Nichtstun irgendwann selbst als Verbrecher dazustehen.
Nicht aufgeben! Friedlicher ziviler Ungehorsam ist nötig.
Na schön, dann sind sie halt kriminell. Aber was soll man denn mittlerweile noch machen? Auf friedlichen Protest, wissenschaftliche Fakten und rationale Argumente wird ja nicht gehört
Irgendeine Religion, die gute Lebensbedingungen für Menschen auf dem Planeten ins Zentrum des Kultes stellt.
Und wie ändert das dann irgendwas? Wie willst du damit die Politik oder große Unternehmen damit beeinflussen?
In Amerika funktioniert das ganz gut(also die Politik mit Religion zu beeinflussen).
Dann sind wir halt alle jetzt kriminell. Geht nicht anders, wenn allen Herrschenden die ewig weiterwachsende Wirtschaft wichtiger ist als das Leben auf der Erde wie wir es kennen.
Was für eine schwachsinnige Entscheidung des Landgerichts.
Juristische wie moralische Fehlleistung.
Ich glaube das liegt eher am Gesetz. Es gab gab vor einiger Zeit eine Episode der Lage der Nation dazu. Das Resultat der Moderatoren war, dass die LG vermutlich wirklich dem Gesetz nach eine “kriminelle Vereinigung” ist. Nur ist das Gesetz so schlecht, dass es nicht zwischen friedlichem Klimaprotest und Terrorismus unterscheidet.
Nur ist das Gesetz so schlecht, dass es nicht zwischen friedlichem Klimaprotest und Terrorismus unterscheidet.
Das tut es schon. Es gibt auch auch noch “terrorisitische Vereinigungen”. Das ist nochmal eine komplett andere Hausnummer.
Das Problem hier, ist, dass die LG (relativ knapp) über der Schwelle einer normalen kriminellen Vereinigung liegt. Also mit normaler organisierter Kriminalität (z.B. Einbruchsbanden, “Clans”…) gleichgesetzt wird.
Ich würde behaupten, dass das Problem hier der Nötigungsparagraph ist. Ich finde man sollte indirekte Nötigung/ zweite Reihe Argumentation (die LG begeht vermutlich Nötigung, weil sie Autos indirekt stoppt, die dann andere Autos physisch blockieren) ganz streichen und die Späßchen der LG in die gleiche Kategorie packen wie Falschparker. Also mit Geldbußen und Führerscheinentzug handhaben.
Wenn nicht das dann sollte man zumindest Falschparker die den Fußweg oder Fahrradweg zu parken auch konsequent wegen Nötigung anklagen.
Nächste Meldung (zumindest, wenn es mir nach geht): Oberlandesgericht stuft Landgericht München als Terrorvereinigung ein