Da hab ich ein weiterer Grund warum ich Disney nicht mag.
Der Kläger habe am 29. November 2019 ein Testabo für Disneys Videostreamingdienst “Disney+” abgeschlossen und dabei die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Dienstes abgenickt. Und in eben diesen Nutzungsbedingungen sei ein Dokument verlinkt gewesen, durch den Piccolo für den vorliegenden Fall der von ihm beschrittene Rechtsweg versperrt sei. Vielmehr habe er seinen Fall vor einem Schiedsgericht vorzubringen.
Eilmeldung: Konzern agiert nicht nach menschlichen Moralvorstellungen. Mehr um acht mit der Taggesschau.
Vor allem ist es nicht einmal die Klägerin die das Testabo hatte sondern das Todesopfer.
Aber hoffentlich schafft das einen Präzedenzfall, dass solche Klauseln Bullshit sind.