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GregorZ

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Das sollte nicht frustrierend sein. Aber warum denn Bargeld? Als ob man es extra kompliziert machen will.

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Das liegt halt dran, dass die Menschen die enormen Kosten, die ein Auto bei ihnen verursacht, garnicht in die Rechnung einstellen. Deswegen ist ja dann angeblich auch der ÖPNV so teuer, weil die Kosten des Autos nicht gegengerechnet werden.

Allerdings finde ich es schon etwas bemerkenswert, dass man an einem neuen Parkautomaten nur mit abgezählten Münzen zahlen kann. Das bringt doch zusätzlichen Frust.

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Ja. Mehr oder weniger das. Die eigentliche Arbeit wird in der Ressortabstimmung vorher zwischen den Ministerien und anschließend in den Ausschüssen gemacht.

Die Reden im BT dienen dann eher der Präsentation.

Das ist jetzt arg verkürzt aber in etwa ist es so.

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Super Leute. Den Thread gekapert für eine so unsinnige Diskussion.

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Hier wie auch bei ähnlichen Vorgängen (FIFA) stellt sich mir immer wieder die Frage, inwiefern das Verbändewesen im Sport reformiert werden müsste. Im Interesse der Athletinnen dürfte sowas ja nicht sein.

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Die Demokraten wären ja auch nach unserem Verständnis eher sowas wie bürgerlich konservativ und keinesfalls links. Da gibt es bestimmt auch bei den Demokraten nicht wenige, die diese Mauer eigentlich ganz gut finden.

Edit: Ja die Aussage ist stark verkürzt und man kann die Systeme nicht wirklich in so einfachen Kategorien wie links und rechts vergleichen.

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Das Urteil hat diese Frage bewusst offen gelassen und argumentiert, dass es rechtlich keinen Unterschied mache, ob die Anlage “kaputt” sei oder bei Fahrradfahrenden nicht funktioniere. Die Wirkung sei dieselbe und damit der zugrundeliegende Verwaltungsakt i.S.d. § 44 VwVfG nichtig. Das ist auch formal richtiges juristisches vorgehen. Wenn es auf die Einzelfrage nicht ankommt, muss sich das Gericht auch nicht damit beschäftigen.

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Fahrrad auch bei Rot an einer Ampel mit Kontaktschleife halten muss, wenn die Kontaktschleife garnicht auf ein Fahrrad reagieren kann.

Das Urteil ist als ganzes recht lesenswert, wenn man sich für sowas interessiert.

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Ich behaupte mal frech dass die überhaupt keine Gefahr für andere darstellen und allenfalls eine sehr geringe für sich selbst.

Da behauptest du richtig. Steht sogar so im Urteil:

Zu einer Gefährdung der Betroffenen oder anderer Verkehrsteilnehmer kam es dadurch nicht.

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Vielleicht sehen die hier Betroffenen das etwas praktischer und unidiologischer als du es hier unterstellts. Das Macbook hat ja aus deren Sicht genau das getan, was es sollte. Und zwar ohne, dass die Betroffenen irgendwelche Ahnung von Verschlüsselung etc. haben müssten.

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